Honorarvereinbarung/ Behandlungskosten

Alle Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach ihrer Notwendigkeit.
In meiner Praxis gibt es verschiedene Abrechnungstarife.


Meine Honorarabrechnung erfolgt bei Privatversicherten nach Richtlinien der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Da GeBüH aus 1980 stammt und die Honorarsätze nicht an die Teuerungsrate angepasst worden sind, arbeite ich zum Teil mit Sätzen oberhalb des GeBüH-Rahmens, mit Faktoren und Steigerungssätzen bei erhöhtem Zeitaufwand.

Die Behandlungskosten hängen von den durchgeführten Therapien und der Anzahl der benötigten Therapiesitzungen ab und können oberhalb des GeBüH Erstattungsrahmen liegen.

Im Tarif-Selbstzahler werden bestimmte Leistungen von mir mit dem festen Stundensatz / je begonnene halbe Stunde abgerechnet.


Die Honorarzahlung erfolgt in meiner Praxis vor Ort direkt nach der Behandlung mittels EC-Karte oder ist  via Überweisung innerhalb zwei Wochen zu zahlen.

 

Die Vergütung meiner Leistungen ist nicht von der Erstattung Ihrer Krankenkasse abhängig. Ich bitte Sie sich am besten vor Behandlungsbeginn direkt bei Ihrer Krankenkasse/ privaten Zusatzversicherung über bestehende Regelungen und Kostenübernahmen zu informieren!

 

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, informieren Sie mich bitte rechtzeitig.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich für die Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, leider einen Ausfallbetrag von 80€ in Rechnung stellen muss.


 

Damit Sie einen Überblick gewinnen, liste ich hier einige Positionen auf:

 

Ersttermin mit eingehender Anamnese Kosten im Tarif-Selbstzahler:   98,00€/ca.60 Min. und eine anteilige Berechnung je weitere  begonnene halbe Stunde. 

Folgetermine im Tarif-Selbstzahler werden anteilig  je angefangene Halbestunde berechnet.

 

In der Regel dauert ein ausführlicher Ersttermin zwischen 1-bis 2 Stunden, abhängig von Ihrem Anliegen und Ihren Fragen.

Die zu erwartenden Kosten werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen!

 

Osteopathie:

Osteopathische Behandlung ist reine Privatleistung. 

Einige Krankenkassen übernehmen bei Vorlage eines Privatrezeptes anteilig die Kosten. Das Rezept benötigen Sie  beim Einreichen Ihrer     Rechnungen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach den Voraussetzungen für eine anteilige Kostenübernahme.

Bei der AOK, Deutsche BKK, Techniker Krankenkasse, IKK (zertifizierter Leistungserbringer) und noch einigen anderen bin ich als Osteopathin bereits gelistet.

 

-Osteopathie Kosten, Befund/Behandlung , Selbstzahler (Dauer ca. 60 Min.): 98,00€

 

-Schröpfen trocken, Erstanamnese inkl. Behandlung, Selbstzahler (Dauer 60-90 Min.): 150,00€


-Mesotherapie in der Schmerzbehandlung, präventiv oder kurativ: ab 50,00€

 

-Bei Verwendung von GeBüH (Privatversicherte) werden die Abrechnungsziffern mit entsprechenden Steigerungssätzen versehen. Die GeBüH Sätze sind durch die zugeordneten Abrechnungsziffern und Steigerungssätze teilweise  etwas höher als bei dem Tarif-Selbstzahler. 

 

-Ästhet. Behandlung wie Meso-Haar, Biorevitalisation/Skin-Boost:

Die Kosten für die ästhetische Behandlungen werden nicht von den Versicherungen übernommen und sind direkt nach der Behandlung mittels EC-Karte zu zahlen. 
Ästhetische Eingriffe sind sehr individuell, die Kosten für Behandlung hängen von der Menge des verbrauchten Materials ab. Die zu erwartenden Kosten werden selbstverständlich mit Ihnen vor der Behandlung besprochen!

 

 

-Kosten für Labor Untersuchungen werden vom durchführenden Labor extra berechnet, die zu erwartenden Kosten werden selbstverständlich mit Ihnen besprochen!

 

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Datenschutzerklärung / Impressum

Logo DGM und VOD Logo

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.