Die Behandlungen des Heilpraktikers** umfassen unter anderem auch wissenschaftlich und schulmedizinisch nicht anerkannte naturheilkundliche Heilverfahren.
Ein Heilpraktiker darf keine Krankschreibung vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente/Arzneimittel verordnen!
Hinweis zum Heilmittelwerbegesetz:
Aus rechtlichen Gründen weise ich explizit darauf hin, dass alle aufgeführten Krankheitsbilder und Diagnosen beispielhaften Charakter tragen und diese Aufzählung keineswegs den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Diese Angaben beruhen auf den Jahrzehntelangen Erfahrungen vieler Therapeuten. Sie enthalten keinerlei Heilversprechen oder eine Garantie zur Linderung der Beschwerden oder Symptome.
Einige Erkrankungen/Symptome erfordern eine schulmedizinische Untersuchung und Therapie. Ich werde Sie in diesem Fall an einen entsprechenden Facharzt** verweisen.
Die bereitgestellten Inhalte im BLOG haben rein informativen Charakter und dürfen nicht als Ersatz für eine medizinische Diagnose oder Behandlung durch einen Arzt/ Heilpraktiker ** betrachtet werden. Von selbst vorgenommenen Diagnosen oder Behandlungen wird abgeraten.
**Hiermit sind immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung gemeint. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und ist nicht wertend gemeint.
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